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AGB und OP-Vertrag

Als Repräsentantin für Deutschland, Österreich und die Schweiz, vertritt die CZ-Wellmed die Interessen von allen genannten Ärzten und Kliniken. Bitte beachten Sie unsere für alle Leistungen gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Hier können Sie den aktuellen Acrobat-Reader downloadenAGB Download AGB/OP-Vertrag Download      

 

Die Firma CZ-Wellmed
(73037 Göppingen, Straßdorfer Str. 14) tritt als Vermittler zwischen folgenden tschechischen Fachkliniken bzw. Fachärzten und dem Patienten auf:

  • Dr. Roman Kufa, Dr. Jiri Padera und Dr. Jaroslav Hirnak, Dr. Lukas Frajer, Fachärzte für Plastische Chirurgie, Privatklinik Malvazinky in Prag 5
  • Prim.Dr. Milada Francu, Fachärztin für Plastische Chirurgie, Poliklinik Brünn
  • Dr. Jiri Kuzera, Facharzt für Plastische Chirurgie, Privatkliniken Prag 1, Prag 6 und Kyjov bei Brünn
  • Dr. Vladimir Marik, Facharzt für Plastische Chirurgie Staatl. Fachklinik für Plastische Chirurgie, Budweis
  • Dr. Dusan Vlcek Facharzt für Plastische Chirurgie, Privatklinik bei Tabor
  • Dr. Pruchova, Fachärztin für Plastische Chirurgie, Uniklinik Pilsen
  • Dr. Jiri Solc, Facharzt für Plastische Chirurgie , Privatklinik Pilsen

Voraussetzungen für einen OP-Termin bei CZ-Wellmed sind:

1. Die OP-Tauglichkeit sollte vor Reiseantritt zur eigenen Orientierung durch eine internistische Untersuchung und EKG festgestellt werden. Die Werte dürfen nicht älter als 2 Wochen sein. Die Untersuchungen können nach Absprache und Berechnung auch vor Ort gemacht werden (in Tabor immer vor Ort, in Prag am Wochenende nicht möglich). Bitte beachten Sie die Hinweise zur Vorbereitung einer Schönheitsoperation in Vollnarkose.

2. Mit der Rückgabe des OP-Auftrages nach den anerkannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen „AGB“ sowie der schriftlichen Bestätigung durch CZ-Wellmed, kommt der Vermittlungsvertrag zustande.

3. Der OP-Termin wird vor der Rückgabe der unterschriebenen AGB und des OP-Auftrags, zwischen CZ-Wellmed und dem Patienten abgestimmt.

4. Nach Rückgabe der ausgefüllten und unterschriebenen AGB und dem OP-Auftrag, bekommen Sie von uns eine schriftliche Terminbestätigung sowie die notwendigen Reiseinformationen.

5. Die pauschale Vermittlungsgebühr von € 125 und die OP-Anzahlung von € 375,-- sind bis spätestens 4 Wochen vor vereinbartem OP-Termin zu überweisen.
Kto: 1539 000 | BLZ 600 693 36 | Raiffeisenbank Göpp.-Maitis.

Für Zahlungen aus dem Ausland ergänzende Angaben:
Swiftcode: BIC GENODES 1 RMA
Ibancode: Iban DE 59 6006 9336 0001 5390 00

Der Restbetrag ist vor der OP an den Arzt zu bezahlen. Bitte beachten Sie hierzu auch unsere persönliche Vertrauensgarantie.

Bei Frau Dr. Francu, Frau Dr. Pruchova, Dr. Kuzera in Prag 1, Prag 6 und Kyjov bei Brünn gelten davon abweichende Zahlungsbedingungen.

Gerichtsstand für juristische Auseinandersetzungen ist Göppingen.

6. Kann der vereinbarte OP-Termin vom Patienten nicht eingehalten werden, wird die bereits geleistete Anzahlung bei späterer Behandlung innerhalb 6 Monaten verrechnet. Bei unentschuldigtem Fernbleiben wird die OP-Anzahlung als Stornogebühr verrechnet, es sei denn der Patient weist nach, dass tatsächlich kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

7. Neben der Vermittlungsgebühr werden folgende Stornierungskosten für die Kliniken erhoben, es sei denn, der Patient weist nach, dass tatsächlich kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist:

  • bis 30 Tage vor vereinbartem OP-Termin € 125,--
  • bis 14 Tage vor vereinbartem OP-Termin € 375.--

Wird vom Patienten ein bereits von ihm geänderter OP-Termin zu einem späteren Zeitpunkt storniert, werden € 375.-- Stornogebühren verrechnet.

8. Wird vom Patienten ein bereits geänderter OP-Termin zu einem späteren Zeitpunkt storniert, werden € 375,-- Stornogebühren berechnet, es sei denn der Patient weist nach, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

9. Sollte sich bei der ärztlichen Untersuchung in Tschechien herausstellen, dass der gewünschte Eingriff aus medizinischen Gründen nicht möglich ist oder aber der Patient aus persönlichen Gründen vor Ort zurücktreten will, so wird unabhängig von der Berechtigung eines eventuellen Schadenersatzanspruchs auf Stornogebühren verzichtet und der Patient erhält seine komplette OP-Anzahlung zurückerstattet.

10. Wird ein OP-Termin auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, obwohl dien OP-Anzahlung und die Vermittlungsgebühr noch nicht bezahlt waren, werden diese sofort, spätestens jedoch 10 Tage nach der Stornierung des zunächst vereinbarten OP-Termin fällig.
OP-Anzahlung und Vermittlungsgebühr werden bei einem späteren OP-Termin innerhalb von 6 Monaten nach Terminverlegung gut geschrieben.

11. Da CZ-Wellmed nur als Vermittler zwischen dem Patienten und den CZ-Wellmed Ärzten auftritt, haftet die Vermittlerin nur für Leistungen aus dem Vermittlungsvertrag. Für medizinische Leistungen, sowie für Reise und Unterkunft ist eine Haftung von CZ-Wellmed ausgeschlossen, da diese Verträge ausschließlich mit Dritten zustande kommen.

Beachten Sie auch unsere persönliche Vertrauensgarantie!!
 






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