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Als Repräsentantin für Deutschland, Österreich und die Schweiz, vertritt die CZ-Wellmed die Interessen von allen genannten Ärzten und Kliniken. Bitte beachten Sie unsere für alle Leistungen gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen. |
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Die
Firma CZ-Wellmed
Voraussetzungen für einen OP-Termin bei CZ-Wellmed sind: 1. Die OP-Tauglichkeit sollte vor Reiseantritt zur eigenen Orientierung durch eine internistische Untersuchung und EKG festgestellt werden. Die Werte dürfen nicht älter als 2 Wochen sein. Die Untersuchungen können nach Absprache und Berechnung auch vor Ort gemacht werden (in Tabor immer vor Ort, in Prag am Wochenende nicht möglich). Bitte beachten Sie die Hinweise zur Vorbereitung einer Schönheitsoperation in Vollnarkose. 2. Mit der Rückgabe des OP-Auftrages nach den anerkannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen „AGB“ sowie der schriftlichen Bestätigung durch CZ-Wellmed, kommt der Vermittlungsvertrag zustande. 3. Der OP-Termin wird vor der Rückgabe der unterschriebenen AGB und des OP-Auftrags, zwischen CZ-Wellmed und dem Patienten abgestimmt. 4. Nach Rückgabe der ausgefüllten und unterschriebenen AGB und dem OP-Auftrag, bekommen Sie von uns eine schriftliche Terminbestätigung sowie die notwendigen Reiseinformationen. 5. Die pauschale Vermittlungsgebühr
von € 125 und die OP-Anzahlung von € 375,-- sind bis spätestens
4 Wochen vor vereinbartem OP-Termin zu überweisen. Bei Frau Dr. Francu, Frau Dr. Pruchova, Dr. Kuzera in Prag 1, Prag 6 und Kyjov bei
Brünn gelten davon abweichende Zahlungsbedingungen. 6. Kann der vereinbarte OP-Termin vom Patienten nicht eingehalten werden, wird die bereits geleistete Anzahlung bei späterer Behandlung innerhalb 6 Monaten verrechnet. Bei unentschuldigtem Fernbleiben wird die OP-Anzahlung als Stornogebühr verrechnet, es sei denn der Patient weist nach, dass tatsächlich kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 7. Neben der Vermittlungsgebühr werden folgende Stornierungskosten für die Kliniken erhoben, es sei denn, der Patient weist nach, dass tatsächlich kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist:
Wird vom Patienten ein bereits von ihm geänderter OP-Termin zu einem späteren Zeitpunkt storniert, werden € 375.-- Stornogebühren verrechnet. 8. Wird vom Patienten ein bereits geänderter OP-Termin zu einem späteren Zeitpunkt storniert, werden € 375,-- Stornogebühren berechnet, es sei denn der Patient weist nach, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 9. Sollte sich bei der ärztlichen Untersuchung in Tschechien herausstellen, dass der gewünschte Eingriff aus medizinischen Gründen nicht möglich ist oder aber der Patient aus persönlichen Gründen vor Ort zurücktreten will, so wird unabhängig von der Berechtigung eines eventuellen Schadenersatzanspruchs auf Stornogebühren verzichtet und der Patient erhält seine komplette OP-Anzahlung zurückerstattet. 10. Wird ein OP-Termin auf einen späteren Zeitpunkt verschoben,
obwohl dien OP-Anzahlung und die Vermittlungsgebühr noch nicht
bezahlt waren, werden diese sofort,
spätestens jedoch 10 Tage nach der Stornierung des zunächst
vereinbarten OP-Termin fällig. 11. Da CZ-Wellmed nur als Vermittler zwischen dem Patienten und den CZ-Wellmed Ärzten auftritt, haftet die Vermittlerin nur für Leistungen aus dem Vermittlungsvertrag. Für medizinische Leistungen, sowie für Reise und Unterkunft ist eine Haftung von CZ-Wellmed ausgeschlossen, da diese Verträge ausschließlich mit Dritten zustande kommen. Beachten Sie auch unsere persönliche Vertrauensgarantie!! |
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